Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4955
OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19 (https://dejure.org/2022,4955)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.02.2022 - 9 LB 408/19 (https://dejure.org/2022,4955)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 9 LB 408/19 (https://dejure.org/2022,4955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,4955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19
    Keine wirksame Ablösungsvereinbarung, wenn weder das von der Ablösungswirkung erfasste Grundstück genau beschrieben noch der Ablösungsbetrag für das konkrete Grundstück offengelegt wird (zu den Voraussetzungen für eine wirksame Beitragsablösung: Bezug auf das Urteil im Parallelverfahren 9 LB 407/19, Urteil vom 23.2.2022).

    Zum anderen hat die Klägerin mit ihrer Klage die Freigabe der auf den Notaranderkonten liegenden Gelder in Höhe von 87.182,40 EUR durch die Beklagte verfolgt und dieses Begehren am 25. April 2016 um einen Feststellungsantrag erweitert, mit dem sie die Feststellung eines Schadensersatzanspruchs wegen verzögerter Freigabe von Notaranderkonten begehrt; dieses Klagebegehren ist Gegenstand des Berufungsverfahrens 9 LB 407/19 (vorgehend VG Hannover 15 A 2077/15).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und die Beiakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 9 LB 407/19 sowie auf die Gerichtsakte nebst Beiakten des Verfahrens 1 LA 82/17 (bzw. 1 LC 28/12) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen in dem Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren 9 LB 407/19.

    Der Senat verweist im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Ablösungsvereinbarung zur Vermeidung von Wiederholungen ergänzend auf seine Ausführungen in dem Urteil vom heutigen Tag in dem Verfahren 9 LB 407/19.

  • VG Hannover, 09.03.2017 - 15 A 2077/15

    Entscheidungen zu Streit um städtebauliche Verträge in Pattensen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19
    Zum anderen hat die Klägerin mit ihrer Klage die Freigabe der auf den Notaranderkonten liegenden Gelder in Höhe von 87.182,40 EUR durch die Beklagte verfolgt und dieses Begehren am 25. April 2016 um einen Feststellungsantrag erweitert, mit dem sie die Feststellung eines Schadensersatzanspruchs wegen verzögerter Freigabe von Notaranderkonten begehrt; dieses Klagebegehren ist Gegenstand des Berufungsverfahrens 9 LB 407/19 (vorgehend VG Hannover 15 A 2077/15).

    Soweit die Klägerin in dem Parallelverfahren 15 A 2077/15 die Verurteilung der Beklagten zur Freigabeerklärung beantragt hatte, haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt.

    Sie hat - unter Verweis auf ihr Vorbringen im Verfahren 15 A 2077/15 - im Wesentlichen erwidert:.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19
    Im Hinblick auf die gebotene Prüfungsdichte für die gerichtliche Überprüfung des in der AbwAS festgelegten Beitragssatzes, ist es eine Maxime richterlichen Handelns, nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche zu gehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.2.2020 - 9 BN 9.18 - juris Rn. 31 und vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 - juris Rn. 7; Urteil vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - juris Rn. 43).

    In aller Regel ist es sachgerecht, die der Ermittlung des Beitragssatzes in der AbwAS zugrundeliegende Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.4.2002, a. a. O., Rn. 44), d. h. die Abgabenkalkulation ist nicht "ungefragt" einer Detailprüfung zu unterziehen.

  • OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12

    Folgekosten; salvatorische Klausel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19
    Die entsprechende Klage hatte Erfolg; die Beklagte wurde zur Zahlung i. H. v. 609.930,70 EUR verurteilt (VG Hannover, Urteil vom 15.9.2011 - 9 A 90/11 - nachfolgend NdsOVG, Urteil vom 18.2.2016 - 1 LC 28/12 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und die Beiakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 9 LB 407/19 sowie auf die Gerichtsakte nebst Beiakten des Verfahrens 1 LA 82/17 (bzw. 1 LC 28/12) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19
    Im Hinblick auf die gebotene Prüfungsdichte für die gerichtliche Überprüfung des in der AbwAS festgelegten Beitragssatzes, ist es eine Maxime richterlichen Handelns, nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche zu gehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.2.2020 - 9 BN 9.18 - juris Rn. 31 und vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 - juris Rn. 7; Urteil vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19
    Im Hinblick auf die gebotene Prüfungsdichte für die gerichtliche Überprüfung des in der AbwAS festgelegten Beitragssatzes, ist es eine Maxime richterlichen Handelns, nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche zu gehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.2.2020 - 9 BN 9.18 - juris Rn. 31 und vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 - juris Rn. 7; Urteil vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 - juris Rn. 43).
  • BFH, 14.05.1986 - VII B 159/85

    Einstweilige Anordnung Pfändungsmaßnahmen und Vollstreckungsmaßnahme zu

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19
    Soweit die Beklagte die Klägerin mit demselben Bescheid zugleich zur Zahlung des festgesetzten Kanalbaubeitrages innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides aufgefordert hat, soll dieses rechtlich selbständig zu betrachtende Leistungsgebot (vgl. Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage 2018, § 10 Rn. 26; BayVGH, Urteil vom 10.8.2000 - 6 B 96.2367 - juris Rn. 18) ausweislich der Erklärung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung nicht Streitgegenstand des Berufungsverfahrens sein, nachdem die Klägerin den festgesetzten Betrag im Jahr 2017 unter Vorbehalt gezahlt hat und damit der Zahlungsanspruch entsprechend § 47 AO erloschen ist (zu Letzterem: BFH, Beschluss vom 14.5.1986 - VII B 159/85 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 10.08.2000 - 6 B 96.2367
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19
    Soweit die Beklagte die Klägerin mit demselben Bescheid zugleich zur Zahlung des festgesetzten Kanalbaubeitrages innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides aufgefordert hat, soll dieses rechtlich selbständig zu betrachtende Leistungsgebot (vgl. Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage 2018, § 10 Rn. 26; BayVGH, Urteil vom 10.8.2000 - 6 B 96.2367 - juris Rn. 18) ausweislich der Erklärung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin in der mündlichen Verhandlung nicht Streitgegenstand des Berufungsverfahrens sein, nachdem die Klägerin den festgesetzten Betrag im Jahr 2017 unter Vorbehalt gezahlt hat und damit der Zahlungsanspruch entsprechend § 47 AO erloschen ist (zu Letzterem: BFH, Beschluss vom 14.5.1986 - VII B 159/85 - juris Rn. 7).
  • VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11

    Vereinbarung über dem Rat einer Gemeinde bei Abschluss eines städtebaulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19
    Die entsprechende Klage hatte Erfolg; die Beklagte wurde zur Zahlung i. H. v. 609.930,70 EUR verurteilt (VG Hannover, Urteil vom 15.9.2011 - 9 A 90/11 - nachfolgend NdsOVG, Urteil vom 18.2.2016 - 1 LC 28/12 -).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

    Sie hat sich zum einen gegen den Kanalbaubeitragsbescheid vom 5. März 2015 gewandt; dieser ist Gegenstand des Berufungsverfahrens 9 LB 408/19 (vorgehend VG Hannover 1 A 1915/15).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und die Beiakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 9 LB 408/19 sowie auf die Gerichtsakte nebst Beiakten des Verfahrens 1 LA 82/17 (bzw. 1 LC 28/12) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Schließlich ist - ohne dass es für den vorliegenden Fall darauf maßgeblich ankäme, sondern lediglich im Parallelverfahren 9 LB 408/19 - nach dem Sinn und Zweck davon auszugehen, dass die Klägerin mit ihrem Erstattungsanspruch bzw. der Erstattung nach § 9 Abs. 2 Satz 1 nicht nur die entstehenden "fremden" Beitragsschulden Dritter, sondern auch ihre "eigenen" Beitragsschulden nach entsprechender Ausübung des Tilgungsbestimmungsrechts tilgen können sollte.

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Soweit die Beklagte den Kläger mit demselben Bescheid zugleich zur Zahlung des festgesetzten Beitrags - abzüglich der bereits gezahlten Vorausleistung - innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids aufgefordert hat, soll dieses rechtlich selbständig zu betrachtende Leistungsgebot (vgl. Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Auflage 2022, § 10 Rn. 27; BayVGH, Urteil vom 10.8.2000 - 6 B 96.2367 - juris Rn. 18) ausweislich der Erklärung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten in der mündlichen Verhandlung nicht Streitgegenstand des Berufungsverfahrens sein, nachdem der Kläger den festgesetzten Betrag am 12. Mai 2015 (Zahlung der Vorausleistung) und 2. Januar 2017 (Restbeitrag) gezahlt hat und damit der Zahlungsanspruch entsprechend § 47 AO erloschen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 23.2.2022 - 9 LB 408/19 - juris Rn. 81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht